Die Regionalpark RheinMain GmbH
Das Gesamtkonzept des Regionalparks Rhein-Main wird zentral von der Regionalpark RheinMain GmbH als Dachgesellschaft entwickelt, koordiniert und gefördert. Sie koordiniert die übergreifende Planung und die Förderung des Regionalparks als Ganzes in der gesamten Region Rhein-Main.
Die Realisierung der einzelnen Regionalparkrouten läuft dezentral und ortsnah, in den sog. Durchführungsorganisationen. Der Zweckverband Regionalpark Niddaroute ist eine Durchführungsgesellschaft und stimmt seine Planung an Ausführung und Finanzierung mit der Dachgesellschaft ab (z. B. einheitliche Gestaltung Freizeitkarten und Routenbeschilderung).
Zweckverband Regionalpark Niddaroute
Die Geschäftsstelle
Geschäftsstelle Karben
Ansprechpartner: Ekkehart Böing
ö
Rathausplatz 1
Telefon: 06039 - 481 501
Fax: 06039 - 481 77 501
info@niddaroute.de
www.niddaroute.de
Die Gremien
Dem Zweckverband gehören an:
Nidda, Ranstadt, Florstadt, Niddatal, Wöllstadt, Karben, Bad Vilbel und der Wetteraukreis sowie Schotten und der Wasserverband Nidda als Kooperationspartner.
Verbandsvorstand
Verbandsvorsitzender: Guido Rahn (Bürgermeister Karben)
1. Stellvertreter: Adrian Roskoni (Bürgermeister Wöllstadt)
2. Stellvertreter: Hans-Peter Seum (Bürgermeister Nidda)
Weitere Mitglieder:
Joachim Arnold (Landrat Wetteraukreis)
Sebastian Wysocki (Erster Stadtrat Bad Vilbel)
Manfred Tunkowski (Wasserverband Nidda)
Dr. Bernhard Hertel (Bürgermeister Niddatal)
Cäcilia Reichert-Dietzel (Bürgermeisterin Ranstadt)
Susanne Schaab (Bürgermeisterin Schotten)
Herbert Unger (Bürgermeister Florstadt)
Verbandsversammlung
Verbandsvorsteher: Dr. Thomas Stöhr (Bürgermeister Bad Vilbel)
Stellv. Verbandsvorsteher: Wolfgang Fladerer (Ranstadt)
Weitere Mitglieder:
Raimund Klingl ( Wöllstadt)
Achim Saßmannshausen (Niddatal)
Klaus Ostheim (Schotten)
Ehrhard Menzel (Karben)
Alfons Götz (Wetteraukreis)
Silke Schmidt-Bernhardt (Florstadt)
Anette Porschewski (Nidda)
Gründungsdatum des ZV: 22. August 2007
Aufgaben des Zweckverbands
Aus der Satzung: § 4 Aufgaben, Befugnisse
Der Zweckverband hat die Aufgabe, den »Regionalpark Niddaradwe« gemäß § 3 als Regionalparkprojekt zu erschließen, zu unterhalten und der Bevölkerung zugänglich zu machen. Die Zuständigkeit des Zweckverbands erstreckt sich insoweit auf die erforderlichen Gesamtmaßnahmen zur Realisierung und einer späteren notwendigen Grunderneuerung eines attraktiven und einheitlich gestalteten Radweges mit seinen dazugehörigen Einrichtungen. Für Kleinreparaturen, Ausbesserungsmaßnahmen, Wartung der Beschilderung, für die Sauberkeit sowie für die Verkehrssicherungspflichten bleiben die Mitglieder bezogen auf ihren gemarkungsmäßigen Streckenabschnitt weiterhin zuständig. Alle Mitglieder verpflichten sich diesbezüglich den Radweg verkehrssicher, attraktiv und entsprechend den Vorgaben des Regionalparkkonzeptes zu unterhalten.
Weiterhin hat er die Aufgabe, geeignete Strecken entlang der Nidda für den Fahrrad- und Fußgängerverkehr zu errichten und zu unterhalten. Das kann auch unter Einbindung landwirtschaftlich genutzter Wege erfolgen.
Der Zweckverband kann auf und neben dem Verbandsgebiet auch weitere Einrichtungen unterhalten, wenn sie dem gemeinsamen Verbandszweck dienlich sind. Die Erstellung solcher Einrichtungen bedarf der Zustimmung zwei Drittel der satzungsgemäßen Zahl der Verbandsvertreter.
Die gesetzliche Planungskompetenzen der Verbandsmitglieder im Verbandsgebiet bleiben unberührt.